Taufe

Schon vor der Geburt entsteht bei vielen Eltern der Wunsch, ihr Kind taufen zu lassen. Vielleicht um das Kind auf Erden willkommen zu heißen, um das neue Leben unter Gottes Schutz zu stellen oder einfach um das, was den Eltern für ihr eigenes Leben wichtig geworden ist, auch ihrem Kind zuteilwerden zu lassen.

Die Taufe ist das grundlegende Sakrament der Kirche, das erste von sieben. Mit ihr beginnt das Leben als Christ. Mit ihr sagen wir Ja zu Jesus Christus oder wollen als Eltern, dass dies auch einmal unsere Kinder tun. Mit der Taufe werden wir aufgenommen in die Kirche. Gott erfüllt uns mit dem Heiligen Geist und schenkt uns Anteil an der Auferstehung Jesu Christi. Im Wasser der Taufe macht uns Gott rein von Schuld und Sünde. So wachsen wir befreit in den Glauben hinein.

Der Name

Zu Beginn des Taufgottesdienstes fragt der Taufspender nach dem Namen des Kindes, den die Eltern dem jungen Erdenbürger bei seiner Geburt gegeben haben. Der Name schlägt eine Brücke zu einem Heiligen, der einst diesen Namen getragen hat: dem Namenspatron.

Der Namenspatron kann als Vorbild im Glauben das Kind in seinem Leben stärken. Wenn er in der Familie bewusst gefeiert wird, kann der Namenstag zum besonderen Tag werden.

Der Pate (m/W)

Nach ältestem kirchlichen Brauch soll bei der Kindertaufe ein Pate dabei sein. Er soll den Eltern beistehen, damit das Kind seinen Glauben bekennen und im Leben verwirklichen lernt. Später soll der Pate den Getauften in der Beharrlichkeit im Glauben und im christlichen Leben unterstützen.

Wenigstens bei der Tauffeier selbst wirkt der Pate mit, um den Glauben eines erwachsenen Täuflings zu bezeugen oder um den Glauben der Kirche, in dem das Kind getauft wird, zusammen mit den Eltern zu bekennen.

Um seine liturgischen Aufgaben erfüllen zu können, muss der Pate die folgenden Eigenschaften haben:

  1. Er muss vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern dazu bestimmt sein; er muss zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten.
  2. Er muss die seiner Aufgabe entsprechende Reife haben, die vorausgesetzt wird, wenn er das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat.
  3. Er muss durch die drei Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie eingegliedert sein und er soll ein Leben führen, das dem Glauben und der zu übernehmenden Aufgabe entspricht.
  4. Er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
  5. Er muss der katholischen Kirche angehören und darf durch kein Rechtshindernis von der Patenschaft ausgeschlossen sein. Ein Getaufter aber, der zu einer nichtkatholischen Gemeinschaft gehört, kann zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden.

Der Taufort

Der Ort, an dem sich der Taufbrunnen befindet, bleibe für die Taufe reserviert und entspreche in jeder Hinsicht der Würde der Handlung, durch die Menschen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist als Christen wiedergeboren werden. Nach Ablauf der österlichen Zeit steht die Osterkerze am Taufbrunnen, sodass sie bei der Feier der Taufe brennen kann und die Kerzen der Täuflinge sich an ihr anzünden lassen. In Steinach ist die Pfarrkirche der Taufort unserer Pfarrei.

In unserer Pfarrei wird die Taufe am 2. Sonntag des Monats um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche in Steinach nach der Pfarrmesse gespendet.

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