Sterbefall / Tod
Bitte bei häuslichem Todesfall erst den Arzt rufen, dann (auch gleichzeitig) den Pfarrer. Wenn der Tod absehbar ist, zu jeder Zeit den Pfarrer anrufen, wegen Beichte und Sterbesakrament (Das Sakrament der Sterbenden ist die Wegzehrung, die Hl. Kommunion).
Für das Trauergespräch und den Ablauf der Beerdigung bitte Pfarrer Hagedorn kontaktieren. Tel.: 09428 246
Kirchlicher Friedhof
In Steinach gibt es zwei Friedhöfe. Rund um die Kirche ist der kirchliche Friedhof, der von der Pfarrei verwaltet wird. Für den erweiterten Friedhof ist die politische Gemeinde zuständig. Auf dem kirchlichen Friedhof gibt es 243 Grabstellen, davon sind 25 frei. Um eine verfügbare Grabstelle zu erfahren, kontaktieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung der Kirchenstiftung Steinach.
Nachfolgend finden Sie die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung für den kirchlichen Friedhof.
Zur Übertragung des Nutzungsrechts an der Grabstätte senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag zu.
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Änderung des Nutzungsberechtigten - ANTRAG
Falls Sie sich für eine Grabauflösung entscheiden, unten finden Sie den Antarg zur Auflösung einer Grabstelle.
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GRABAUFLÖSUNG - ANTRAG




